Verpackungs- und Liefervorschrift für Lieferanten - ERMT

Verpackungs- und Liefervorschrift für Lieferanten - ERMT

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§1  Geltungsbereich

1.1. Diese Verpackungs- und Liefervorschrift gilt für alle Lieferungen an die EKATO Rühr- und Mischtechnik GmbH.

1.2. Bei Nichtbeachtung werden Transportmehrkosten, sowie eine Bearbeitungsgebühr von 150,00 € an Sie weiterbelastet.

§2  Zugelassene Transport- und Verpackungsmittel

2.1. Es sind die nachfolgend aufgeführten Transport- und Verpackungshilfsmittel zulässig.

2.1.1. Paletten / Kisten / Kartons

– Europalette (EP) (nur für Tauschländer, nicht Polen)

– Holzkisten

– Umkartons, Gewicht max. 20 kg

2.1.2. Folien

– Luftpolster

– Stretch-, Schrumpffolie

– Schweißfolie

2.1.3. Dämmstoffe

– Packpapier

– Airpack / Luftpolster

– Schaumstoff

2.2. Bei der Verwendung von Füllmaterial ist auf den Umweltfaktor zu achten „Verpackungsmüll“ ist zu vermeiden. Innerhalb eines Packstücks sind die Füllmaterialien sortenrein zu verwenden.

2.3. Umverpackungen müssen in einwandfreiem Zustand sein.

2.4. Tauschfähige EURO-Paletten. Defekte Mehrweg-Ladungsträger werden nicht getauscht und dürfen somit nicht in Rechnung gestellt werden.

2.5. Die Ware muss im Ladungsträger so gesichert sein, dass sie beim Transport mit LKW/ Flurförderfahrzeugen nicht verrutscht oder beschädigt wird.

2.6. Ware zur Kranentladung muss mindestens 7 Tage vorher angemeldet werden und darf nur nach Freigabe durch EKATO angeliefert werden.

2.7. Größere Artikel, wie zum Beispiel Flansche, Bleche etc. müssen mit Hölzern unterlegt werden (mind. 2cm dick, ohne Nägel)

2.8. Die Verpackung muss so ausgeführt werden, dass das verpackte Gut und die Verpackung unbeschadet transportiert und gelagert werden kann.

2.9. Rundmaterial mit (1,20m EP-Länge) muss stehend oder liegend mit Schlupfen versehen geliefert werden. Eine händische Entnahme oder eine Entnahme mit dem Schwenkkran muss gewährleistet sein.

2.10. Rundmaterialien/Wellen müssen auf EP mit Wellenhölzern (siehe Anhang Beispielbilder – 1. Wellenhölzer) geliefert werden. Ab einer Länge von drei Metern und/oder sehr schweren Wellenteilen (auch Rohre) muss diese auf Wellenböcken (siehe Anhang Beispielbilder – 2. Wellenböcke), welche entweder EKATO zur Verfügung stellt oder der Lieferant selber besorgt, geliefert werden. Eine Anlieferung ohne Wellenhölzer /Wellenböcke ist nicht gestattet.

2.11. Behälter müssen auf EP oder auf, für das Gewicht ausgelegteTransportböden geliefert werden. Das Ladegut muss verzurrt/verschraubt und mit einer Markierung des Schwerpunktes versehen sein.

2.12. Schwarzstähle (metallisch blank und bearbeitete Flächen) sind mit einem geeigneten Korrosionsschutz bspw. Chesterton 775 oder vergleichbar zu schützen. Das Chesterton Datenblatt senden wir auf nachfrage zu.

2.13. Die Kennzeichnung auf endbearbeiteten Oberflächen hat mittels einem Chlor-, Schwefel-, Fett- und Öl freien Faserschreiber (wischfest), z.B. Edding 8030 NLS High-Tech Marker zu erfolgen.

§3  Kennzeichnung der Ware

3.1. Die Ware muss klar identifizierbar und zuordenbar sein. D.h. die Kennzeichnung auf Verpackungen oder Umverpackungen muss einen eindeutigen Bezug zu den beigefügten Lieferpapieren aufweisen. Zudem müssen die Artikel mit unserer Materialnummer, Bestellnummer und ggf. Auftragsnummer versehen sein.

3.2. Maximal dürfen zwei Bestellungen auf einer Palette angeliefert werden.

3.3. Falls in einem Ladungsträger (Bsp. Euro Palette) mehrere unterschiedliche Teile verpackt werden, müssen diese deutlich von einander getrennt werden und als solche eindeutig gekennzeichnet sein.

§4  Begleitpapiere

4.1. Lieferscheine sind in 2-facher Ausführung anzubringen.

4.2. Inhalt Lieferschein

– Absender (Lieferant/Anschrift)

– Empfängeranschrift lt. Bestellung

– Anzahl der zur Sendung gehörenden Packstücke

– Bei Gefahrgut: Gefahrgutklasse + Sicherheitsdatenblatt

– Artikel- und Bestellnummer

– Liefermenge

4.3. Der Lieferschein ist die entscheidende Kennzeichnung bei der Anlieferung und muss daher gut sichtbar außen angebracht sein. Jegliche angelieferte Ware ist entsprechend zu deklarieren. Lieferscheine sind zudem immer griffbereit anzubringen (nicht unter Ware verdeckt). Bei mehreren Bestellungen in einer Lieferung sind die Lieferscheine bevorzugt einzeln an dem jeweiligen Packstück der Bestellung anzubringen und nicht zu bündeln. Falls die Lieferscheine dennoch gebündelt werden, muss eine eindeutige Zuordnung der Ware zu den Lieferscheinen bzw. Bestellnummern und -position nach wie vor gegeben sein.

§5  Gewicht einer Palette

5.1. Die Europalette darf höchstens mit 1000 kg auf einem Punkt, sowie maximal 1500 kg bei gleichmäßiger Verteilung belastet werden.

5.2. Ware über 1200kg muss auf geeigneten Transportböden angeliefert werden. Diese müssen mit einem gängigen Flurförderfahrzeug zu verladen sein und eine entsprechende Kennzeichnung über Schwerpunkt und Aufnahmepunkte haben.

5.3. Ware mit einem Gewicht größer 8000kg bei 600mm Lastabstand können nur mit dem Kran entladen werden und müssen auf einem zur Kranbeladung geeigneten Fahrzeug angeliefert werden. Wenn die Ware selbst keine geeigneten Anschlagpunkte hat, muss der Transportboden entsprechend ausgelegt und gekennzeichnet sein.

§6  Zeugnisse und Prüfbescheinigungen

6.1. Artikel, die mit einem Zeugnis angeliefert werden, sind chargenrein zu verpacken. Bei Lieferungen mehrerer Artikelchargen in einem Lieferlos sind die Chargen getrennt zu verpacken, jeweils mit Zeugnis zu versehen und in unterschiedlichen Ladungsträgern zu liefern. Darüber hinaus sind die verschiedenen Chargen auf dem Lieferschein deutlich mit ihrer jeweiligen Stückzahl kenntlich zu machen.

6.2. Alle Zeugnisse sind vor Auslieferung der Ware als pdf-Datei an certificate@ekato.com zu senden. Jedes Zeugnis ist in einer separaten E-Mail zu senden.

6.3. Der Dateiname muss aus Bestellnummer und Position bestehen.

Beispiel: 4530012345_10

§7  Annahmezeiten

7.1. Der Wareneingang ist zu folgenden Zeiten besetzt:

Montag bis Freitag
07:00 Uhr – 09:20 Uhr / 09:40 – 12:00 Uhr
12:30 Uhr – 15:00 Uhr

7.2. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Anlieferung nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Voraussetzung hierfür ist eine rechtzeitige Anmeldung sowie Freigabe der Anlieferung. Die Freigabe kann beifolgenden Ansprechpartnern angefordert werden. Leitung Wareneingang / Stellv. Wareneingang (Tel: 0049 7622 29 – 0)

7.3. Sonderschließungstage werden rechtzeitig auf unseren Bestellungen mitgeteilt.

Stand: Oktober 2020